Mitgliedschaft

Genossenschaft Alterswohnungen Bäretswil

Beitritt zur Genossenschaft

Mit der Beitrittserklärung und der Zeichnung von Anteilscheinen kann jedermann Mitglied bei der Genossenschaft Alterswohnungen Bäretswil werden.


Die Mitgliedschaft wird mit der Genehmigung durch den Vorstand und der Einzahlung des im Zeichnungsschein bezeichneten Betrages, mindestens ein Anteilschein à Fr. 500.00 wirksam.


Die Verzinsung der Anteilscheine beträgt gemäss Statuten maximal 2%. Es besteht auch die Möglichkeit, auf eine Verzinsung zu Gunsten der Genossenschaft zu verzichten.


Der Austritt aus der Genossenschaft kann unter Beachtung einer dreimonatigen Kündigungsfrist, durch schriftliche Mitteilung auf Ende eines Geschäftsjahr erklärt werden.

Die Mindeslaufzeit der Genossenschaftssanteile beträgt drei Jahre.


Wohnungen werden nur an Genossenschaftsmitglieder vermietet. Beachten Sie dazu bitte das Vermietungsreglement vom
18. April 2023. Der Besitz von Anteilscheinen gibt kein Anrecht auf eine Wohnung. Für Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet das Genossenschaftsvermögen. Jede persönliche Haftung ist ausgeschlossen.